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Mittwoch, 09. Dezember 2020, 12.00 Uhr

Diesel-Abgase:
Erneut BGH-Verhandlung gegen Daimler abgesagt

Die BGH-Entscheidung zur rechtlich umstrittenen Nutzung von sogenannten Thermofenstern verzögert sich weiter. Der Kläger hat seine Revision zurückgenommen.

Mercedes-Modell auf dem Prüfstand: Die sogenannten Thermofenster sind juristisch umstritten. (Foto: TÜV Süd)
Mercedes-Modell auf dem Prüfstand: Die sogenannten Thermofenster sind juristisch umstritten. (Foto: TÜV Süd)

Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler verzögert sich weiter. Auch eine für kommenden Montag (14.12.) angesetzte Verhandlung sagte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch ab. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, hieß es zur Begründung (Az. VI ZR 314/20). Aus dem gleichen Grund war bereits eine für den 27. Oktober geplante Verhandlung abgesagt worden.

Daimler betonte, dass es auch in dem nun abgesagten Fall keinen Vergleich gegeben habe. "Daimler hätte eine Klärung durch den BGH begrüßt", sagte ein Sprecher. Eine Entscheidung hätte für mehrere Tausend vergleichbare Fälle in Deutschland Relevanz haben können, hieß es.

Erneut kündigte der BGH auch gleich eine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an. Sie soll am 9. März stattfinden (Az. VI ZR 813/20).


Rechtlich umstrittenes Thermofenster

In den Verfahren geht es um eine Technologie des Stuttgarter Autobauers in Diesel-Fahrzeugen, die sich Thermofenster nennt. Dabei werden die Abgase zum Teil wieder im Motor verbrannt. Das verringert den Stickoxid-Ausstoß. Wie viele Abgase zurückgeführt werden, ist unterschiedlich und hängt mit von der Außentemperatur ab.

Die Kläger halten dies für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Sie führe dazu, dass das Auto bei behördlichen Prüfungen Grenzwerte einhalte, die auf der Straße überschritten würden. Auch im neuen Fall, der wie die beiden alten vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz kommt, sieht sich die Klägerin getäuscht und will erreichen, dass Daimler das Auto zurücknimmt und ihr den Kaufpreis erstattet. In den Vorinstanzen hatte sie damit aber keinen Erfolg. Daimler hält die Technik für zulässig, sie diene dem Schutz des Motors. (dpa/swi)

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