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Mittwoch, 20. Januar 2021, 16.15 Uhr

Neben Dienstwagen:
VW-Manager wollen auch andere Mobilitätsleistungen

Viele VW-Manager nutzen Dienstwagen - aber einige haben inzwischen Interesse an alternativen Mobilitätsangeboten wie einer Bahn-Card. Das Unternehmen reagiert.

VW Passat Variant: Viele VW-Manager haben Anspruch auf einen Dienstwagen, einige interessieren sich aber auch für alternative Angebote. (Foto: VW)
VW Passat Variant: Viele VW-Manager haben Anspruch auf einen Dienstwagen, einige interessieren sich aber auch für alternative Angebote. (Foto: VW)

Bei Volkswagen zeigt eine wachsende Zahl leitender Mitarbeiter mit Dienstwagen-Anspruch auch Interesse an anderen Mobilitätsleistungen. Manche Beschäftigte, die vertraglich ein Fahrzeug für berufliche Zwecke nutzen dürfen, wünschten sich inzwischen etwa eine Bahn-Card, ein Fahrrad oder Firmentickets für den öffentlichen Nahverkehr, hieß es am Mittwoch aus dem Unternehmen. Das sei eine "zeitgemäße" Entwicklung, die es mittlerweile auch in anderen Betrieben gebe. "Viele fragen: Was gibt es noch neben dem Auto?"

Die "Zeit" hatte berichtet, dass VW derzeit intern über entsprechende Angebote berät - zum Beispiel für Manager oder Ingenieure, die in der Stadt wohnten und statt eines Geschäftswagens auch über Alternativen nachdächten. Es gehe dabei aber nicht darum, Dienstwagen-Regelungen grundsätzlich in Frage zu stellen, sagte ein Sprecher in Wolfsburg.


Konzernrevision empfiehlt Klärung

Nicht nur Mitglieder des höheren Managements oder der technischen Entwicklung, sondern auch etliche auf mittleren Ebenen dürfen bei Volkswagen Dienstwagen nutzen. Dabei übernimmt das Unternehmen oft auch die Kosten für das Tanken - in der Regel aber nur für die höheren Positionen. Rechnungen für Reparaturen oder Inspektionen werden dagegen in der Regel für alle erstattet. Die Nutzung des Wagens werde stets auch steuerlich als geldwerter Vorteil angegeben.

Die VW-Konzernrevision hatte jüngst empfohlen, die Nutzung von Dienstwagen für tatsächliche berufliche Zwecke bei Beschäftigten mittlerer Stufen so klar wie möglich zu regeln. Es soll Fälle gegeben haben, in denen das Fahrzeug überwiegend privat verwendet wurde. Weil die genaue Dokumentation im Einzelfall schwierig sein kann, wurde bereits 2019 der Aufbau eines Fahrzeug-Pools vereinbart, auf den auch die nach Tarif vergüteten Betriebsräte Zugriff haben. Die Mobilität zur Ausübung ihres Amtes müsse laut Betriebsverfassungsgesetz gewährleistet werden, hieß es aus der Belegschaftsvertretung. (dpa/swi)

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