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Mittwoch, 20. Januar 2021, 12.00 Uhr

Wegen offener Fragen zum Datenschutz:
Gesetz zum autonomen Fahren vorerst abgelehnt

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zum autonomen Fahren abgelehnt. Moniert werden Mängel beim Thema Datenschutz.

Autonomes Fahren: Es hakt bei der gesetzlichen Grundlage. (Foto: BMW)
Autonomes Fahren: Es hakt bei der gesetzlichen Grundlage. (Foto: BMW)

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zum autonomen Fahren wegen offener Fragen zum Datenschutz vorerst abgelehnt. Das berichtete das "Handelsblatt". Eine Sprecherin von Ministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte am Mittwoch auf Anfrage, hohe Datenschutzstandards bei Mobilitätsdaten und klare Haftungsregelungen seien aus Sicht des Ministeriums zentrale Voraussetzungen, um bei Verbrauchern die Akzeptanz für neue Technologien und digitale Dienste im Verkehrsbereich zu schaffen.

Zudem sehe das Justizministerium hierin auch eine notwendige Grundvoraussetzung, um Rechtssicherheit für Produzenten und bereitstellende Unternehmen herzustellen. Aus Sicht des Ministeriums seien deshalb noch eine Reihe wichtiger Fragen zu klären.

Wie das "Handelsblatt" berichtete, verweigert das Justizministerium eine Zustimmung vor allem deswegen, weil laut Entwurf Daten wie Routen auf Anfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt an den Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt übermittelt werden können sollen. Eine entsprechende "Datenübermittlungsregelung" habe das Justizministerium in den Gesetzesplänen von Scheuer identifiziert. Die entsprechenden Vorschriften seien "zu streichen", forderten Beamte des Ministeriums.


VDA hat wenig Verständnis

Das Verkehrsministerium erklärte, es müssten noch einige Punkte abschließend geklärt werden. Ein Thema sei die Regelung von Mobilitätsdaten, die beim Betrieb von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen anfallen. Das Justizministerium wolle hier über die vom Verkehrsministerium vorgelegten Regelungsgegenstände des Gesetzes hinausgehen. Das Verkehrsministerium rechne damit, dass die Abstimmungen bald abgeschlossen seien.

Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, erklärte: "Selbstverständlich ist auch uns das Thema Datenschutz sehr wichtig: Es kann aber nicht sein, dass eine zu restriktive Auslegung des Datenschutzes dazu führt, dass sich Deutschland aus dieser Zukunftstechnologie verabschiedet." Die umfangreiche europäische Datenschutzgrundverordnung solle eingehalten werden. "Es braucht aus unserer Sicht daher in diesem Gesetz keine weiteren Sonderregelungen."


"Ressort-Eitelkeiten"?

Kritik am Bundesjustizministerium kam von Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU). "Bundesjustizministerin Christine Lambrecht muss beim autonomen Fahren von der Bremse", sagte Wüst der Deutschen Presse-Agentur. "Die Blockade des Gesetzentwurfs für Roboterfahrzeuge gefährdet die deutsche Technologieführerschaft und damit Hunderttausende Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft. Das können wir uns nicht leisten. Die Bundesregierung darf ihren Plan nicht aufgeben und muss noch in dieser Wahlperiode sicherstellen, dass ein Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet wird."

Immer weitere Stufen des autonomen Fahrens machten den Verkehr sicherer und flüssiger und brächten so auch ökologische Vorteile, so Wüst. "Die dürfen wegen Ressort-Eitelkeiten nicht geopfert werden."


Deutschland will Führungsrolle

Scheuer will mit dem Gesetz ermöglichen, dass autonome Fahrzeuge schon in den kommenden Jahren im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Deutschland soll nach früheren Aussagen des Ministers beim autonomen Fahren international eine Führungsrolle einnehmen. (dpa/gem)

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